Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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23.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
20.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
09.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
09.10.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
09.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
09.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
13.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
08.08.2018
Berichtigungen
26.07.2018
Termine
24.07.2018
Eröffnungen
16.08.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
28.02.2017
Neueintragungen